Schulkonferenz
Sie kommt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen.
„Die Schulkonferenz berät und entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.“
Ihre konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Brandenburgischen Schulgesetz § 91. Dazu zählen u.a. Entscheidungen über Haus- und Pausenordnung, Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen, über das Schulprogramm, über Förderunterrichtsangebote, über Verteilung der Mittel, über die die Schule selbst bestimmen kann.
Die Wahl ist alle 2 Jahre.
Mitglieder der Schulkonferenz
Eltern: | Frau Lehmann, Herr Schmidt |
Lehrer: | Frau Krumrey |
Schüler: | Luna Füllgraf, Quentin Max |
Schulleiterin: | Frau Schneider |
Vorsitzender der Schulkonferenz: | Herr Schmidt |